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Happach-Kasan: Gesunde Lebensmittel dürfen nicht vernichtet werden

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Originalmeldung von Dr. Christel Happach-Kasan, MdB, FDP
Original-URL: http://www.happach-kasan.de
Die Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion zu GVO-Funden in kanadischem Honig und politischen Forderungen nach seiner "Entsorgung".

19.10.2011 | Gestern hat der Ernährungsausschusses im Bundestag über die Verschwendung
wertvoller Lebensmittel diskutiert und über die Forderung, einwandfreien
kanadischen Rapshonig wegen geringer Anteile von gentechnisch verändertem
Rapspollen zu entsorgen. Dazu erklärt die Sprecherin für Ernährung und
Landwirtschaft der FDP-Bundestagsfraktion, Christel Happach-Kasan:

Die bewusste Vernichtung von gesunden und hochwertigen Lebensmitteln ist
ethisch nicht akzeptabel. Darüber waren sich in der gestrigen Sitzung des
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle
Fraktionen einig, einschließlich der Grünen. Umso bemerkenswerter ist, dass
die Grünen gleichzeitig fordern, kanadischen Rapshonig "aus den Regalen zu
verbannen", weil er Pollen von gentechnisch verändertem Raps enthält. Dies
bedeutet nichts anderes, als dass ein Lebensmittel von einwandfreier
Qualität vernichtet werden soll. Ob das Mindesthaltbarkeitsdatum
überschritten wurde oder der Honig Pollen von gentechnisch veränderten
Pflanzen enthält: In beiden Fällen besteht kein Zwang zur Entsorgung, weil
in beiden Fällen die Qualität des Lebensmittels nicht beeinträchtigt sein
muss. Der Einzelhandel hat das erkannt und spendet Lebensmittel, kurz bevor
das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Für die Grünen ist es
dagegen wichtiger, ihrer Anti-Gentechnik-Ideologie zu folgen, statt sich
gegen die Verschwendung von Lebensmitteln einzusetzen. Sie wollen das
einwandfreier Honig vernichtet wird.

Es ist nicht überraschend, dass in kanadischem Honig Pollen von gentechnisch
verändertem Raps gefunden wurde. Dieser Raps wird dort auf vielen Feldern
angebaut. Die Qualität des Honigs wird durch seinen Gehalt an Pollen nicht
beeinträchtigt, er ist von weder im Geschmack noch anderweitig verändert. Es
ist daher schwer nachvollziehbar, warum jemand die erforderlichen
Analysekosten bezahlt hat, denn dies verunsichert und beunruhigt die
Verbraucher völlig ohne Grund. Die Aufregung beruht einzig und allein auf
einem sachlich fragwürdigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes.